Liebe Eltern,

in erster Linie sind Sie als Sorgeberechtigter für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Ihrer Kinder verantwortlich. Wenn Ihre Kinder in der Kita sind, werden „Fürsorge“ und „Obhutspflicht“ per Vertrag auf die Kita übertragen. Das heißt, dass dann die pädagogischen Fachkräfte für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Ihrer Kinder sorgen müssen.

Aus diesem Grund informieren wir Sie darüber, wie wir diese Fürsorge sicherstellen. Die pädagogischen Fachkräfte fotografieren und filmen die Kinder grundsätzlich nicht in Situationen, die ihre Intimsphäre verletzen. Diese Aufnahmen sind in Kitas grundsätzlich unzulässig.

Die Fotos und Aktivitäten Ihrer Kinder verbleiben in der Kita. Fotos kommen z. B. in die Portfolios, die Ihren Kindern gehören. Fotos können Bildungs- und Lerngeschichten ergänzen, die die Fachkräfte für Ihr Kind schreiben. Fotos können Aktivitäten der Kinder in Projekten der Kita dokumentieren.

Wenn pädagogische Fachkräfte Fotos und Filmszenen außerhalb der Kita veröffentlichen möchten, müssen Sie als Eltern grundsätzlich Ihre schriftliche Einwilligung dazu geben. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen beide Ihre schriftliche Einwilligung geben.

Während der Arbeitszeit ist den Freiwilligen (FSJ) und Schulpraktikanten die Benutzung privater Handys und Smartphones untersagt.

Wir bitten auch Sie als Eltern während Ihrer Anwesenheit in der Kita, auf den Umgang mit Ihren Handys, Kameras und Smartphones, zum Wohle Ihrer Kinder zu verzichten. Das gilt auch für Feste und Feierlichkeiten in der Kita. Sollten Sie dennoch Fotos machen wollen, auf denen auch andere Kinder zu sehen sind, beachten Sie bitte, dass Sie dieses Foto nicht veröffentlichen dürfen!

Hinweis
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung von Bildern und Videoclips die in unserer Einrichtung während des täglichen Ablaufes sowie bei besonderen Veranstaltungen aufgenommen wurden in den sozialen Netzwerken nicht zulässig.